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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen als Schutzrecht für Arbeitnehmer ausgestaltet. Bereits bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis ergeben sich immer wieder rechtliche Fragestellungen, die eine sorgfältige Prüfung erfordern. 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Praxis auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere auf der Wirksamkeit von Kündigungen und der rechtssicheren Abwicklung.

Typische Aufgabenfelder im Arbeitsrecht sind unter anderem:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und rechtssichere Klauseln

  • Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

  • Zulässigkeit und Wirksamkeit von Befristungen

  • Abmahnungen und deren rechtliche Bedeutung

  • Urlaubsansprüche, Vergütung und Sonderzahlungen

  • Erstellung und Bewertung von Arbeitszeugnissen

  • Anspruch auf und Durchsetzung von Abfindungen

  • Vorbereitung und Führung von Kündigungsschutzverfahren

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen

Dienstleistungen
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