Vertragsrecht und Forderungsmanagement
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen.Im Mittelpunkt stehen dabei Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen, beispielsweise über Zahlungsforderungen oder vertragliche Verpflichtungen. Der Staat stellt hierfür eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Verfügung, greift jedoch nicht inhaltlich in die Auseinandersetzung ein. Die Parteien sind selbst dafür verantwortlich, ihre Ansprüche darzulegen und zu belegen. Dabei kommt der anwaltlichen Beratung und Vertretung eine zentrale Bedeutung zu.
Ein wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts ist das Kaufrecht. Es umfasst sämtliche Rechte und Pflichten aus Kaufverträgen, etwa die Zahlung des Kaufpreises, die Übergabe der Ware sowie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln. Ebenso gehören das Werkvertragsrecht, das Mietrecht und die Regulierung von Verkehrsunfällen zu diesem Rechtsgebiet.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist das Forderungsmanagement. Dieses umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung offener Forderungen, von der ersten Zahlungsaufforderung über das Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, berechtigte Ansprüche effizient und wirtschaftlich durchzusetzen und Zahlungsausfälle zu minimieren.
Gerne unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten ebenso wie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht