Die Rechtsberatung und die Durchsetzung von Ansprüchen in Gerichtsverfahren können mitunter zu erheblichen Kosten führen. Eine umfassende Aufklärung über Ihr individuelles Kostenrisiko ist daher in jedem Fall Teil unseres Erstberatungsgesprächs. Ich möchte Ihnen aber vorab die anwaltlichen Abrechnungsmöglichkeiten kurz darstellen.

Erstberatung

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen maximal - je nach Streitwert und Zeitaufwand - 190,00 € zuzüglich einer Aufwandspauschale sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, höchstens damit 249,90 € brutto. Im Rahmen einer solchen Erstberatung verschaffe ich mir anhand Ihrer Schilderungen und der mitgebrachten Unterlagen einen Überblick über Ihr Rechtsproblem. Darauf basierend erhalten Sie eine erste Einschätzung über Ihre Erfolgsaussichten sowie erste Lösungsansätze, soweit dies ohne eine vertiefte Prüfung möglich ist.

Die Kosten für die Erstberatung werden mit den später anfallenden Gebühren verrechnet, wenn ich anschließend in der Angelegenheit weiter für Sie tätig werde.

Gesetzliche Gebühren

In den meisten Fällen erfolgt meine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage der Abrechnung ist dann der sogenannte Gegenstandswert (Streitwert). Das RVG selbst ist wie eine Tabelle aufgebaut, aus der sich die Höhe der Rahmengebühren (außergerichtlich) sowie auch der Festgebühren (gerichtlich) abhängig vom Streitwert entnehmen lassen. Die genaue Erläuterung, welche Gebühren für Sie in Betracht kommen, ist Teil unseres Beratungsgesprächs.

Vergütungsvereinbarung

Die Abrechnung nach dem RVG ist in manchen Fällen nicht möglich oder sachgerecht. In diesen Fällen schließe ich mit Ihnen eine Stundenvereinbarungen ab. Die Stundensätze sind abhängig von Art und Schwierigkeit der Tätigkeit und liegen in der Regel zwischen 190,00 € netto (226,10 € brutto) und 300,00 € netto (357,00 € brutto).

Meist erfolgt dies, wenn der Streitwert nicht genau zu bestimmen und damit eine Berechnung nach dem RVG nicht möglich ist. Aber auch die Erstellung von Rechtsgutachten oder die Gestaltung von Verträgen sind typische Fälle für eine Vergütungsvereinbarung.

Rechtschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten der Rechtsverfolgung. Hierzu ist es allerdings notwendig, vorab die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung einzuholen - ein Schritt, den ich gerne für Sie übernehme. Ich benötige hierzu nur Ihre Versicherungsnummer, die Sie mir bitte zum Erstberatungsgespräch mitbringen.

Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei um einen Service meiner Kanzlei handelt und ich für die Übernahme der Kosten keine Verantwortung übernehmen kann. Manche Rechtsgebiete können z.B. von Ihrer Versicherung ausgenommen sein können oder die Versicherung verweigert aus anderen Gründen die Kostentragung.

Gegebenenfalls haben Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung außerdem eine Selbstbeteiligung vereinbart. In Höhe dieser Selbstbeteiligung tragen Sie die Kosten auch bei Erteilung einer Deckungszusage selbst.

Berechnung von Vorschüssen

Da sich Verfahren oft über Monate oder sogar Jahre ziehen können, ist es üblich, nicht erst zum Abschluss des Verfahrens über das Honorar abzurechnen. Statt dessen werden Vorschüsse erhoben. Jeweils zum Eintritt in ein neues Verfahrensstadium rechne ich daher über die bisher erbrachten Leistungen ab.